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Sozialberatung

Der Sozialdienst erarbeitet mit dem Rehabilitanden eine Grundlage für eine sinnvolle berufliche und soziale Wiedereingliederung nach der Entwöhnungsbehandlung. Daher klärt die Kollegin des Sozialdienstes mit unseren Rehabilitanden, ob im Einzelfall ein Beratungsbedarf für die Bereiche Arbeitssituation, Wohung, finanzielle Situation, Führerschein, Schwerbehindertenausweis, Gerichtsverfahren oder für weitere sozialrechtliche Fragen vorliegt.

Gemeinsam mit dem Rehabilitanden werden bei Bedarf die entsprechenden Stellen schriftlich oder telefonisch kontaktiert, um eine Klärung von offenen Fragen, unbearbeiteten Anträgen und Verfahren nach Möglichkeit noch während der Rehabilitationsbehandlung herbei zu führen.

Der Sozialdienst kooperiert aus diesen Gründen eng mit unterschiedlichen Ämtern, Behörden, Personen und Institutionen: Jobcenter, Agentur für Arbeit, Adaptionseinrichtungen, Einrichtungen des ambulant betreuten Wohnen, Landratsämter (Sozialamt, Versorgungsamt), Schuldner-, Arbeitslosen- und Sozialberatung, VdK, Polizeit und Gerichte, Reha-Beratung, Reha- und Rentenabteilung der Deutschen Renternversicherung, Krankenkassen, Sozialdienste zuweisender Kliniken, gesetzliche Betreuer, Angehörige oder sonstige dem Rehabilitanden nahestehende Personen.

QM