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Behandlungsdauer

Die Behandlungsdauer ist Gegenstand der Therapieplanungskonferenzen, die gemeinsam mit dem Rehabilitanden durchgeführt werden, um die individuellen Behandlungsziele und Behandlungsinhalte gemeinsam zu vereinbaren. Die Behandlungsdauer berücksichtigt das Ausmaß der körperlichen, psychischen und sozialen Folgen der Suchterkrankung sowie den individuellen Behandlungsfortschritt. In Anlehnung an die Leistungszusagen sind folgende Behandlungsmodule möglich:

Standardbehandlung: 12 - 16 Wochen

Für Rehabilitanden, die bisher noch keine Entwöhnungsbehandlung absolviert haben, gewährt der Leistungsträger eine erste Therapie von bis zu 16 Wochen.

Ergänzungsbehandlung: 8 - 16 Wochen

Nach bereits erfolgter Entwöhnungsbehandlung und Rückfall in das frühere Suchtmittelverhalten ist die Dauer einer Ergänzungsbehandlung u. a. abhängig von der Anzahl der bisher in Anspruch genommenen Behandlungen und den zwischenzeitlich entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen.

Kurzzeitbehandlung: 4 - 8 Wochen

Bei akuter Rückfallgefährdung nach vorhergehender Entwöhnungsbehandlung ist die Wiederaufnahme zu einer Auffang- und Festigungsbehandlung möglich. Außerdem sind Kurzzeitbehandlungen möglich auf Grund der persönlichen Lebenssituation (Familie/Arbeit) des Rehabilitanden.

Kombi-Behandlung: 6 - 8 Wochen stationäre Behandlung plus 6 Monate ambulante Behandlung

Diese Behandlungsform empfiehlt sich, wenn eine ambulante Behandlung für einen dauerhaften Behandlungserfolg nicht ausreicht. Sie ist geeignet für Rehabilitanden, die beruflich und sozial integriert sind und wiederholt längere Phasen der Abstinenz durchhalten konnten. Die Kombi-Behandlung verbindet eine 6-wöchige stationäre Behandlungsphase mit einer im Voraus geplanten mindestens 6-monatigen ambulanten Behandlungsphase. Außerdem ist grundsätzlich eine Kombi-Behandlung aus 6-wöchiger stationärer Behandlung und 8-wöchiger teilstationärere Behandlung möglich.

Ambulante Nachsorge

Vor Beginn einer stationären Entwöhnungsbehandlung ist neben der formalen Therapievorbereitung auch eine inhaltliche Vorbereitung sinnvoll und notwendig, die in der Regel von den anerkannten Beratungs- und Behandlungsstellen geleistet wird.
Entsprechend ist nach regulärer Beendigung der stationären Reha-Maßnahme die Durchführung einer sog. ambulanten Nachsorge sinnvoll und empfehlenswert zur Absicherung des Therapieerfolges und zur Begleitung der ersten Zeit im neuen Lebensalltag. Die ambulante Nachsorge wird in der Regel durch den Leistungsträger der Reha-Maßnahme für die Dauer von 6 Monaten gewährt und wird wohnortnah durch die Suchtberatungsstelle durchgeführt.

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Sprachangebote für die Einzeltherapie

Die folgenden Sprachen können von unseren Therapeut*innen für die Einzeltherapie während der Reha angeboten werden (Stand: 01.09.2023):

  • italienisch
  • russisch
  • französisch
  • spanisch
  • englisch

Bitte geben Sie vor Aufnahme in unsere medizinische Rehabilitation an, ob Sie ein bestimmtes Sprachangebot für die Einzeltherapie wünschen, damit wir das jeweilige Sprachangebot für die Aufnahmeplanung berücksichtigen können.

 

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Neuer Wegweiser zur qualitätsgesicherten Reha-Einrichtung:

Rehaklinik St. Landelin Top-platziert

Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung von Rehabilitationsleistungen hat sich der Gesetzgeber für die Veröffentlichung der Ergebnisse der externen Qualitätssicherung der Rehakliniken durch die deutsche Rentenversicherung (DRV) entschieden. Hierdurch wird die Suche nach einer geeigneten Rehaklinik erleichtert und das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten deutlich gestärkt. Seit dem 04.07.2023 kann nun über ein neues Onlineportal eine passende Klinik ausgesucht werden. Auf www.meine-rehabilitation.de können alle Versicherte die Qualität der Rehaeinrichtungen vergleichen. Dort sind alle Rehaeinrichtungen gelistet, die von der DRV betrieben oder vertraglich mit ihr verbunden sind.

Erfreulicherweise ist die Rehaklinik St. Landelin des AGJ-Fachverbades aktuell bundesweit die Nr. 5 unter den Top 182 der Kliniken für Abhängigkeitserkrankungen im Alkoholbereich und die Nr. 1 in Baden-Württemberg (Stand 11.09.2023).

 

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QM