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Hinweise und Voraussetzungen für die Aufnahme

Sie überlegen oder haben sich bereits entschieden, Ihre Suchtmittelprobleme oder Suchterkrankung durch eine stationäre suchttherapeutische Behandlung zu überwinden? Diese Behandlung wird in unserer Klinik als medizinische Rehabilitationsmaßnahme zu Lasten der zuständigen Rentenversicherung bzw. Krankenversicherung durchgeführt.

Bevor die stationäre Rehamaßnahme beginnen kann, sind einige Voraussetzungen und Vorarbeiten zu erledigen.

Vorbereitungsphase
Die inhaltliche und formale Vorbereitung auf die Behandlung, die Klärung und Festigung der Abstinenzmotivation, die Hilfestellung bei Kontakten zu den zuständigen Stellen, Behörden und Ämtern erfolgt durch die lokalen Sucht-Beratungsstellen, Krankenhäuser, Sozialdienste und auch Betriebe. Sollten Sie noch keine entsprechende Unterstützung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Suchtberatungsstelle (Telefonbuch, Internet).

Reha-Fähigkeit
Die suchttherapeutische Reha-Maßnahme setzt voraus, dass Sie physisch und psychisch in der Lage sind, an den therapeutischen Angeboten teilzunehmen. Dies bedeutet, dass parallel bestehende körperliche und/oder seelische Erkrankungen soweit stabilisiert sind, dass keine akutmedizinische Behandlungs- oder Überwachungsnotwendigkeiten mehr bestehen. Notwendige Diagnostik und die Einführung der notwendigen Therapien sollten vor der stationären Suchtrehabilitation abgeschlossen sein, da dies nicht innerhalb der Reha möglich ist. Die Teilnahme am Reha-Programm in St. Landelin setzt Mobilität und Gehfähigkeit weitgehend voraus. Bei Unklarheiten oder Fragen ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit unserer Klinik und eine Klärung der Fragen sinnvoll und notwendig.

Entzugsbehandlung
Der Entwöhnungsbehandlung innerhalb der suchttherapeutischen Reha-Maßnahme geht regelhaft die körperliche Entzugsbehandlung voraus. Wir empfehlen dringend, die Entzugsbehandlung in einer dafür qualifizierten Einrichtung (Krankenhaus, Fachkrankenhaus) durchzuführen. Dort können eventuelle Komplikationen behandelt werden und es gibt qualifizierte Hilfestellungen bei Entzugsphänomenen. Sollten Sie selbst zu Hause entziehen wollen, halten Sie bitte unbedingt Rücksprache mit Ihrem Hausarzt und beachten Sie bitte, dass ein Maßnahmebeginn bei uns voraussetzt, dass die Entzugsphase abgeschlossen ist:  Sie sollten daher mindestens 1 Woche vor Aufnahme ohne Alkohol sein. Wir überprüfen die Suchtmittelfreiheit bei Aufnahme - wenn in den ersten Tagen der Reha Entzugsphänomene auftraten, müssen wir Sie zur qualifizierten Entzugsbehandlung in ein Krankenhaus überweisen, was den gesamten Reha-Prozess verlängert und verkompliziert. Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie sicher entzogen zur Maßnahme kommen.

Was brauchen Sie für die Aufnahme?

  • eine Kostenübernahme des zuständigen Leistungsträgers
  • ärztliche Unterlagen hinsichtlich Ihrer aktuellen gesundheitlichen Situation
  • eine Aufstellung Ihrer aktuellen Medikation und (besonders bei seltenen und unüblichen Medikamenten) einen Medikamenten-Vorrat für einige Tage
  • einen Sozialbericht der vermittelnden Stelle
  • eine Freiwilligkeitserklärung sowie die Bereitschaft zur Einhaltung unserer Hausordnung und der Abmachungen der Rehabilitationsvereinbarung (Mitwirkungspflicht)
    Aufnahem Rehaklinik St. Landelin

 

 

 

 

Aufnahmetag
Am Aufnahmetag bitten wir Sie, bis spätestens 11.30 Uhr anzureisen. Wenn Sie von Angehörigen oder nahestehenden Personen begleitet werden, können diese (wenn Sie damit einverstanden sind) an dem therapeutischen Aufnahmegespräch teilnehmen. Ihre Begleitpersonen sind am Aufnahmetag herzlich zum Mittagessen in der Klinik eingeladen.

Aufnahmesekretariat
Bei Rückfragen bezüglich der Aufnahme wenden Sie sich bitte an unser Aufnahmesekretariat, Frau Schneider und Frau Baumann (07643-9161-119). Es besteht auch die Möglichkeit, unsere Klinik zu besichtigen und ein Vorgespräch bezüglich Ihrer Fragestellungen mit uns zu führen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin im Aufnahmesekretariat.

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Sprachangebote für die Einzeltherapie

Die folgenden Sprachen können von unseren Therapeut*innen für die Einzeltherapie während der Reha angeboten werden (Stand: 01.09.2023):

  • italienisch
  • russisch
  • französisch
  • spanisch
  • englisch

Bitte geben Sie vor Aufnahme in unsere medizinische Rehabilitation an, ob Sie ein bestimmtes Sprachangebot für die Einzeltherapie wünschen, damit wir das jeweilige Sprachangebot für die Aufnahmeplanung berücksichtigen können.

 

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Neuer Wegweiser zur qualitätsgesicherten Reha-Einrichtung:

Rehaklinik St. Landelin Top-platziert

Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung von Rehabilitationsleistungen hat sich der Gesetzgeber für die Veröffentlichung der Ergebnisse der externen Qualitätssicherung der Rehakliniken durch die deutsche Rentenversicherung (DRV) entschieden. Hierdurch wird die Suche nach einer geeigneten Rehaklinik erleichtert und das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten deutlich gestärkt. Seit dem 04.07.2023 kann nun über ein neues Onlineportal eine passende Klinik ausgesucht werden. Auf www.meine-rehabilitation.de können alle Versicherte die Qualität der Rehaeinrichtungen vergleichen. Dort sind alle Rehaeinrichtungen gelistet, die von der DRV betrieben oder vertraglich mit ihr verbunden sind.

Erfreulicherweise ist die Rehaklinik St. Landelin des AGJ-Fachverbades aktuell bundesweit die Nr. 5 unter den Top 182 der Kliniken für Abhängigkeitserkrankungen im Alkoholbereich und die Nr. 1 in Baden-Württemberg (Stand 11.09.2023).

 

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QM